Tipp7 -> Resultat: mehr Netto!
Werbungskosten und viele weitere Kosten absetzen!
zuviel Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, KV zahlen...
Werbungskosten absetzen
Nehmen wir an, Sie haben als Angestellte/r einen Fahrtweg zur Arbeit von 23 Kilometern. Diese Strecke legen Sie an 208 Tagen im Jahr zurück, wodurch für Sie absetzbare Werbungskosten von 1435,20 Euro entstehen (Fahrtkostenpauschale: 0,30 Euro x 23 km x 208 Arbeitstage).
Von den 1435,20 müssen 920 Euro Werbekostenpauschale subtrahiert werden, wonach 512,20 Euro übrig bleiben. Diese kann man nicht absetzen, da dazu mindestens 600 Euro nach Abzug der Werbekostenpauschale übrig geblieben sein müssen.
Der Tipp: Allerdings zahlen Sie jährlich 290 Euro Kirchensteuer. Die lässt sich dazurechnen, womit Sie auf 805,20 Euro kommen und über den erforderlichen 600 Euro Rest liegen. So können Sie doch eine Steuerermäßigung beantragen.
Sonderausgaben absetzen
Kirchensteuer, Spenden und Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehepartner gelten als Sonderausgaben und sind absetzbar.
Um einen dementsprechenden Freibetrag beantragen zu können, ist die Sonderausgaben-Pauschale von 36 Euro bei Ledigen und 72 Euro bei Verheirateten abzuziehen. Bleiben danach noch mindestens 600 Euro Sonderausgaben übrig, kann der Antrag gestellt werden.
Eine Besonderheit stellen die speziellen Sonderausgaben, die so genannten Vorsorgeaufwendungen dar. Dazu zählen die Beiträge in die Sozialversicherung und die private Haftpflichtversicherung. Diese sind zwar Sonderausgaben, können aber nicht direkt als solche verrechnet werden, sondern finden bei der Vorsorgepauschale automatisch Berücksichtigung.
Außergewöhnliche Belastungen absetzen
Eine zumutbare Belastung hängt von der Höhe aller Einkünfte, dem Familienstand und der Zahl der eigenen Kinder ganzheitlich ab. Tabellen findet man im Internet, beim Finanzamt und beim Steuerberater.
Übersteigen die außergewöhnlichen Belastungen (Krankheits-, Scheidungs- und Beerdigungskosten, aber u.a. auch Kosten für eine Haushaltshilfe, Pauschbeträge für Pflegedienste) die zumutbare Belastung, wird nur der übersteigende Betrag steuermindernd berücksichtigt.
Uneingeschränkte Freibeträge absetzen
Unter uneingeschränkten Freibeträgen versteht man Pauschbeträge für Behinderte und Hinterbliebene, sowie negative Einkünfte aus Kapitalvermögen und den Freibetrag zur Förderung des Wohneigentums.
Für Eintragungen über solche Ausgaben gilt die 600 Euro Regelung nicht und sie können abzugsfrei und unabhängig von ihrer Höhe aufgeführt werden.
Kinderfreibeträge absetzen
Wie viele Kinderfreibeträge aufgeführt werden können, sagt einem eine Zahl hinter der Steuerklasse auf der Lohnsteuerkarte. Die Anzahl findet automatisch Berücksichtigung bei der Berechnung des Solidaritätszuschlages und ggf. bei der Kirchensteuer.
Die Kinderfreibeträge haben keine Auswirkungen auf die Lohnsteuer, aber entscheiden bei der Steuererklärung darüber, ob zusätzlich zum ausgezahlten Kindergeld noch weitere Leistungen an den Antragsteller gezahlt werden können.
Verpflegungsmehraufwände absetzen
Nehmen wir an, Sie arbeiten laufend an wechselnden Einsatzorten und sind dazu mindestens acht Stunden von Ihrer Wohnung abwesend.
Der Tipp: Dann können Sie Werbungskosten für Verpflegungsmehraufwand in Höhe von sechs Euro täglich angeben. Ab 14 Stunden unterwegs können Sie zwölf Euro und ab 24 Stunden unterwegs sogar 24 Euro in Ihrem Lohnsteuerjahresausgleich verrechnen.
Gewerkschaftsbeiträge absetzen
Die geleisteten Beiträge an Ihre Gewerkschaft können Sie in der Anlage N ihrer Einkommensteuererklärung bzw. Lohnsteuerjahresausgleich angeben.
Kosten für die Steuerberatung absetzen
Als Werbungskosten können auch die Zahlungen an Ihren Steuerberater abgesetzt werden, wenn die Beratungshonorare direkt mit Ihrer beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen.
Arbeitsmaterial absetzen
Es ist erlaubt, in Ihrer Einkommenssteuererklärung oder dem Lohnsteuerjahresausgleich eine Pauschale für Arbeitsmittel in Höhe von 110 Euro anzugeben. Können Sie einen höheren Betrag nachweisen, dürfen Sie auch entsprechend mehr angeben.
Reinigung der Arbeitskleidung absetzen
Als Werbungskosten kann auch die Reinigung Ihrer Arbeitskleidung mit entsprechenden Belegen in der Steuererklärung aufgeführt werden. Haben Sie keine Belege, weil Sie Ihre Arbeitskleidung z.B. selbst waschen, genehmigen die Finanzämter für gewöhnlich folgende Angaben:
48 x 3 KG x 0,93 € = 134,- €
Wohnung in Arbeitsplatznähe absetzen
Evtl. genehmigt das Finanzamt die steuerliche Geltendmachung einer Zweitwohnung am Arbeitsplatz als doppelte Haushaltsführung. Eine Absprache im Vorfeld mit dem zuständigen Amt schadet nicht.
Bewerbungskosten absetzen
Kosten für Bewerbungsbilder, -mappen und die Versandkosten, sowie für die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch (0,30 Euro/km) können steuerlich geltend gemacht werden. Sind die entsprechenden Belege nicht vorhanden, sind auch Pauschalbeträge zulässig.
Beruflich bedingter Umzug absetzbar
Ziehen Sie nachweislich aus beruflichen Gründen um, können die aus dem Umzug entstandenen Kosten als Werbungskosten aufgeführt werden.
Spenden pauschal bis 100 Euro absetzen
Einige Finanzämter erkennen beleglos aufgeführte Spendenbeträge als Sonderausgaben an. Bei Ledigen Steuerzahlern beträgt der Pauschbetrag meist 50 Euro, bei Verheirateten 100 Euro.
Die Rechnung vom Handwerker absetzen
Privatpersonen können die Rechnungen von Handwerkern als haushaltsnahe Dienstleistung bis zu 3.000 Euro jährlich in der Steuererklärung aufführen.
Riester-Rente ab 2008 absetzen
Ab 2008 lassen sich die Riester-Renten-Beiträge als Sonderausgaben bis 2.100 Euro absetzen.
Berufseinsteiger unter 21 Jahren bekommen bei Abschluss eines Riester-Vertrages einmalig 100 Euro.
Verluste aus Optionsgeschäften absetzen
Das Finanzgericht Münster entschied, dass Verluste aus Optionsgeschäfte innerhalb von zwölf Monaten steuerlich absetzbar sind, da es sich um ein reguläres privates Veräußerungsgeschäft handle. Damit das Finanzamt diese neue Regelung anerkennt ist es nützlich, auf den Beschluss hinzuweisen:
(FG Münster, Urteil v. 7.12.2005, Az. 10 K 5715/04 F)
Wertpapierstückzinsen absetzen
Nehmen wir an, Sie haben sich dafür entschieden, Vermögensanlagen zu erwerben. Wenn Sie festverzinsliche Wertpapiere zwischen der Herausgabe (Emission) und der Fälligkeit kaufen, fallen Stückzinsen an. Sie zahlen hier also dem Vorbesitzer der Wertpapiere seine bisher aufgelaufenen Zinsen. Die Stückzinsen stellen für Sie negative Einnahmen dar.
Ihr Vorteil: Im Jahr des Kaufs der Wertpapiere tritt also eine Steuerminderung ein. Wenn Sie im Jahr des Zinszuflusses dann keine nennenswerten weiteren Zinsen erwarten, also den Freibetrag ausnutzen können, fließen Ihnen die restlichen
Zinsen unter Umständen steuerfrei zu.
Nicht nur Fachliteratur ist absetzbar
Fachliteratur für den ausgeübten Beruf ist steuerlich als Werbungskostenpunkt absetzbar. Allerdings auch der Weg zum Buchhändler mit den üblichen 0,30 Euro pro zurückgelegtem Kilometer und sogar die Parkgebühren vor der Bücherei.
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