Tipp6 -> Resultat: mehr Netto!

Steuerfreies Gehalltsextra: Sehhilfe, Lotto, Rückentherapie, Sachzuwendungen!

zuviel Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, KV zahlen...


Steuerfreies Gehaltsextra: Sehhilfe

Nehmen wir an, wegen der langen Arbeit am PC benötigen Sie eine Brille.

Der Tipp: Ihr Chef kann Ihnen die Anschaffung und Pflege (Reinigungstücher, Nachziehen der Gestellschrauben) bezahlen. Das gilt nicht als Gehalt und ist daher für Sie genauso wie für Ihren Chef steuerfrei. Es lohnt sich auch, nach Kontaktlinsen zu fragen, um monatlich etwas mehr steuerfreie Zuzahlungen erhalten zu können.

Steuerfreies Gehaltsextra: Kassenfehlbetrag

Nehmen wir an, Sie haben im Betrieb eine Kassenfehlbetragsregelung für Mitarbeiter getroffen.

Der Tipp: Sollte sich Ihr Arbeitgeber an einem Kassenfehlbetrag beteiligen, gelten jeden Monat 16 Euro als abgaben- und steuerfrei.

Steuerfreies Gehaltsextra: Lotto

Nehmen wir an, Sie haben sich eine Gehaltsaufbesserung verdient. Diese muss gewöhnlich ganz normal versteuert werden. Auch Ihr Arbeitgeber trägt seinen Anteil, der seine Lohnkosten zusätzlich anhebt.

Der Tipp: Um der Besteuerung legal zu entgehen kann Ihr Chef Ihnen monatlich ein Lotterielos bezahlen, das Sie normalerweise selbst kaufen. Dabei ist darauf zu achten, dass das Gehaltsexta für das Los nicht 44 Euro monatlich übersteigt, da es nur bis zu diesem Betrag von der Steuer befreit ist - für Sie und Ihren Chef.
Die Gewinne aus den Losen sind für die Lohnsteuer uninteressant.

BMF-Schreiben, Az. IV C 5 - S 2334 - 246/03

Steuerfreies Gehaltsextra: Rückentherapie

Nehmen wir an, durch die Belastung am Arbeitsplatz ist es hilfreich, dass Sie Therapien für Rücken und Wirbelsäule besuchen.

Der Tipp: Statt einer Gehaltserhöhung kann Ihr Unternehmen solche Therapien bezahlen, ohne diese Mehraufwändungen für Sie versteuern zu müssen. Ebenso fallen für Sie dadurch keine Steuern an, wie es etwa bei einer Gehaltserhöhung der Fall wäre.

FG Köln, Az. 12 K 428/03

Steuerfreies Gehaltsextra: Sachzuwendungen

Nehmen wir an, Ihre Firma hat sich dafür entschieden, Ihnen gelegentlich eine Provision bzw. eine Gehaltserhöhung zu gewähren. Nach der Rechnung stellen Sie fest, dass die Erhöhung für Sie nach Abzug der Steuern kaum noch einen nennenswerten Vorteil hätte.

Der Trick: Bitten Sie, statt der Gehaltserhöhung oder Provisionen, für Sie nützliche Sachgeschenke zu erhalten. Die Einschränkungen hierbei sind, dass die Zuwendungen zu markanten Daten wie Hochzeits- oder Geburtstagen  gemacht werden müssen und einen Wert von 40 Euro nicht übersteigen dürfen.

Steuerfreies Gehaltsextra: Hilfszahlung

Nehmen wir an, Sie hatten in letzter Zeit Pech und sitzen finanziell etwas in der Patsche.

Der Tipp: Ihr Unternehmen kann Sie mit bis zu 600 Euro völlig steuer- und abgabenfrei unterstützen.


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