Tipp10 -> Resultat: mehr Netto!
Belegschaftsrabatte!
zuviel Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, KV zahlen...
Nehmen wir an, Ihr Unternehmen entschließt sich dazu, Sie am Gewinn teilhaben zu lassen. Eine Gehaltserhöhung zahlt sich für Sie nicht immer optimal aus, da noch eine Menge Versicherungsabgaben subtrahiert werden, bevor das Netto auf Ihrem Girokonto erscheint.
Der Trick: Der Betrieb könnte statt der auch für ihn selbst kostenintensiven Gehaltserhöhungen Waren oder Dienstleistungen für die Mitarbeiter kostenlos oder verbilligt anbieten. Denn jährlich steht Angestellten ein Rabattfreibetrag von 1.080 Euro zu. Das bedeutet, dass jeder Angestellte, selbst, wenn er seine Beschäftigung erst im Dezember antritt, für dieses Jahr Waren und Dienstleistungen vom Arbeitgeber in Höhe von 1.080 Euro steuerfrei annehmen darf. Und im nächsten Jahr wieder.
Dabei entfallen auch für den Arbeitgeber die bei Gehaltserhöhungen üblichen Abgaben.
Betriebliche Rentenversicherung
Nehmen wir an, wir wollen unsere Steuerliche Belastung senken. Ein toller Trick, das Brutto zu senken ist in größeren Betrieben möglich.
Der Trick: Großkonzerne bieten eigene Rentenversicherungsmodelle und Zusatzversicherungen an. Die Zahlungen in diese Kassen werden meist vom Brutto vor Abzug der Steuern abgezogen und fallen damit gar nicht mehr ins Gewicht.
Mit der gleichen Methode können sich Auszubildende das Kindergeld sichern, wenn sie durch Einbezahlen in betriebliche Versicherungen direkt vom Brutto ihr Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze halten.
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