Wie funktioniert's? Mehr Netto!

Lohnsteuer verringern und senken von anderen Abgaben!


Um das größtmögliche Netto zu erhalten, muss man bestimmte Abgaben verringern oder umverteilen bzw. gegen andere Kostenstellen ergänzen; und das Ganze bei gleich bleibender Leistung. Wie das geht? Wie folgt:

Wie bereits unter "Was bleibt Netto?" genannt sind es die Lohnnebenkosten die zwischen dem Brutto und Netto stehen.
Darunter fallen folgende Kostenblöcke:

Block I (Pflichtversicherungen)

- Rentenversicherung
- Krankenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Pflegeversicherung
- Gesetzliche Unfallversicherung

Diese Beiträge sind Pflicht, was kann man tun?

Beispiel Rentenversicherung:

Den Betrag der für die Rentenversicherung abgeführt werden muss, kann auch in Form einer Betriebsrente gezahlt werden. Denn Arbeitnehmer haben grundsätzlich das Recht auf die Umwandlung eines Anteils vom Lohn in einen Beitrag zur Altersvorsorge. Das heißt im Klartext: Sie bezahlen als Beitrag zur Rentenversicherung einen Teil Ihres Bruttogehalts direkt in eine Altersvorsorge ein. Der Staat verzichtet dafür auf einen Teil der Steuern und Sozialversicherungs-beiträge. Bis zu vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungs-grenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (13 600 Euro) können Erwerbstätige in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung überweisen.

Beispiel Krankenversicherung:

Weil der Beitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung prozentual vom Monatseinkommen erechnet wird, hängt es von der Höhe ihres Einkommens ab, wieviel Sie durch einen Kassenwechsel sparen können. Bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro sparen Sie beim Wechsel von der teuersten zur günstigsten gesetzlichen Kasse etwa 30 Euro Monat für Monat.
Allerdings können sie noch mehr einsparen! Mittlerweile gibt es Prämien und Ausschüttungen, wenn man für eine gewisse Zeit die GKV nicht in Anspruch nimmt. Dieser Vorteil kann einem wiederum das Netto vermehren.

 

Block II (Zusatz-Leistungen auf Arbeitgeberseite?)

- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Tarifurlaub
- andere zusätzliche tariflich oder einzelvertraglich vereinbarte Zusatzleistungen:
(z. B. Tantiemen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Mehrarbeits- und Sonderzuschlagszahlungen,
Firmenfahrzeug, verbilligtes Kantinenessen oder Betriebsausflug)

Dies sind Zusatzleistung bzw. Aufwendungen? Wie erhöhen diese mein Netto?

Diese Leistungen sind mit dem Arbeitgeber auszumachen und können indirekt Ihr Netto erhöhen. Diese Möglichkeiten können Ihnen bspw. bei einer Gehaltserhöhung zu Gute kommen. Sie kennen das sicherlich, für einen größeres Nettogehalt, muss gleich Brutto einiges draufgelegt werden. Wir zeigen Ihnen Wege wie man als Arbeitnehmer und Arbeitgeber davon profitieren kann, so dass für beide Seiten am Ende mehr rauskommt, ohne dem Fiskus alles zu schenken.

 

Tragen Sie sich in das Kontaktformular ein und Sie erhalten sofort Ihre entsprechende persönliche Hilfestellung - 100% kostenlos und ohne Verpflichtung!



 

 

Block III (Steuern)

- Lohnsteuer
- Solidaritätszuschlag
- Kirchensteuer


Gibt es Möglichkeiten diese Steuerzahlungen zu senken? Ja es gibt Sie! Wie funktioniert's?

Beispiel Lohnsteuer senken:

Zum Thema "Senken der Lohnsteuer" gibt es eine Reihe von Ansätzen um den Lohnsteuerabzug zu mindern. Die Summe der Positionen tragen dazu bei seine Lohnsteuer und Steuerlast zu senken. Ein wichtiger Ansatz sind bspw. die Werbungskosten.

Erwerbstätige haben regelmäßig Ausgaben, die allein durch die berufliche Tätigkeit veranlasst werden. Diese nennt man grob gesagt die Werbungskosten. Hierzu ein paar Beispiele für ansetzbare Werbungskosten:

Werbungskosten senken die Lohnsteuer!

 

- Fahrtkosten die mit der Erzielung von Einnahmen im Zusammenhang stehen, können als Werbungskosten bei der Erzielung von Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung sowie als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
- Arbeitsmittel
- Beiträge zu Berufsverbänden
- doppelte Haushaltsführung
- Umzugskosten
- Kosten der Fort- und Weiterbildung
- Dienstreisen, Reisekosten
- Telekommunikationskosten für Telefon, Fax und Mobiltelefon
- Kosten des Arbeitszimmers


Zum Senken der Lohnsteuer und gibt es noch viel mehr Möglichkeiten; die sofort in die Tat umgesetzt werden können und als Resultat sofort das monatliche Netto aufbessern.

 


Tragen Sie sich in das Kontaktformular ein und Sie erhalten sofort Ihre entsprechende persönliche Hilfestellung - 100% kostenlos und ohne Verpflichtung!





Lesen Sie hier weiter und Sie erfahren warum und weshalb wir unsere Hilfe 100% kostenfrei und unverpflichtend anbieten.